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Beginn der Fahrradsaison
Trotz des, zur Zeit, schlechten Wetters prägen auch wieder vermehrt Radfahrer das Straßenbild in der Region. Die Notwendigkeit, auch den, „Nichtmotorisierten Zweiradverkehr“ schwerpunktmäßig polizeilich zu überwachen, zeigt die folgende Statistik:
So mussten im vergangenen Jahr 2016 auf den Straßen im Bereich der Polizeiinspektion Herrsching insgesamt 51 Verkehrsunfälle mit Radfahrern registriert werden. Glücklicherweise hatte kein Verkehrsunfall tödliche Folgen. In 45 Fällen wurden Personen verletzt. Dabei trugen 36 Verkehrsteilnehmer leichte Verletzungen davon und 14 Personen wurden schwer verletzt. Im Jahr 2017 wurde die Polizeiinspektion Herrsching bereits zu sechs Verkehrsunfällen von Radfahrern gerufen. In einem Fall stießen 2 Radfahrer frontal zusammen. Einer der beiden trug keinen Helm er erlitt Kopfverletzungen, die eine Einlieferung in eine Spezialklinik erforderlich machten.
Bei der unfallanalytischen Auswertung dieser bekannt gewordenen Fahrradunfälle (die tatsächliche Anzahl dürfte wesentlich höher liegen) haben sich deren Hauptunfallursachen erneut deutlich herauskristallisiert.
Besonders unfallträchtiges Verhalten der Radfahrer:
- Vorfahrt- und Vorrangverletzungen; Rotlichtverstöße an Ampeln
- Geschwindigkeit
- Fehler beim Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel
- Alkoholeinfluss
- Individuelle Fahrfehler wie verbremsen oder gegen Randstein fahren
Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Herrsching werden deshalb diese Hauptunfallursachen in nächster Zeit verstärkt ins Visier genommen und geahndet, um den Radfahrern damit vor Augen zu führen, dass auch sie, zu ihrer eigenen Sicherheit, die geltenden Verkehrsvorschriften einhalten müssen.
Viele Radler, insbesondere ältere Mitbürger, beklagen sich auch häufig darüber, dass andere Radfahrer beim Überholen, speziell auf Radwegen, oftmals zu knapp und zu forsch vorbeifahren und sie sich deswegen behindert oder gefährdet fühlen. Deshalb auch hier der Appell zur Rücksichtnahme.
Ziel dieser speziellen Verkehrsüberwachung soll sein, neben der Verkehrssicherheit auch das Gefahren- und Verantwortungsbewusstsein der Radler nachhaltig positiv zu beeinflussen.
Neben der Überwachung des Verkehrsverhaltens wird darüber hinaus auch besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit der Fahrräder, vor allem auf die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände gelegt werden.
Die Polizeiinspektion Herrsching bittet deshalb alle Radfahrer, die Verkehrssicherheit ihres Fahrrades zu überprüfen, um festgestellte Mängel rechtzeitig beseitigen zu können.
Zu einem vorschriftsmäßigen und verkehrssicheren Fahrrad gehören:
· Glocke
· Vorderradbremse
· Hinterradbremse
· Weißer Rückstrahler nach vorne
· Scheinwerfer
· Schlussleuchte
· Roter Großflächenrückstrahler nach hinten
· Einwandfreie Reifen
· Gelbe Pedalrückstrahler
· Speichenreflektoren an beiden Rädern
Ausnahme:
Rennräder bis zu elf Kilogramm Gewicht benötigen keine fest angebrachte Aktiv-Beleuchtung. Bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen muss ein Fahrrad dieser Art mit einer mitgeführten Aktiv-Beleuchtung – beispielsweise entsprechenden batterie- oder akkubetriebenen Stecklichtern für die Vorder- und Rückbeleuchtung – ausgerüstet werden. Diese Beleuchtung ist auch am Tage in funktionsfähigem Zustand mitzuführen.
Gute Fahrt wünscht Ihnen ihre Polizei!
Polizei Herrsching | Bei uns veröffentlicht am 27.04.2017
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